Jedes Sondereigentum kann nicht für sich alleine bestehen, es benötigt ein umspannendes Gebäude, das die einzelnen Wohnungen bzw. Teileigentumseinheiten voneinander abtrennt und gleichzeitig miteinander verbindet. So gibt es Treppen, Flure, Keller, Tiefgaragen oder Ähnliches, die für alle Eigentümer zur Verfügung stehen und instand gehalten werden müssen. Auch viele Gebühren und Versorgungsentgelte werden für das Gesamtgebäude fällig, wie z.B. der Stromverbrauch im Treppenhaus oder Ausgaben für Reinigung und Pflege. Um das Gebäude instand zu halten und versorgen zu können, muss jeder Miteigentümer einen Beitrag leisten, der entsprechend der Vorgaben (z.B. Teilungserklärung) in Form eines Wirtschaftsplans berechnet wird. Zumeist wird dieser Beitrag in Relation zur erworbenen Wohnfläche (= Miteigentumsanteile) ermittelt. Diesen Beitrag nennen wir Hausgeld oder Vorschuss zur Kostentragung.
Sollten Sie Ihr Hausgeld ausnahmsweise nicht fristgerecht zahlen können, informieren Sie uns bitte rechtzeitig über das Anfrageformular im Kundenportal unter „Service → Neue Anfrage“. Bei Zahlungsverzug werden Mahnkosten und Verzugszinsen i. H. v. 11,90 € brutto fällig. Eine frühzeitige Mitteilung hilft, zusätzliche Kosten zu vermeiden.
Das Hausgeld ist monatlich im Voraus, spätestens am 1. Bankarbeitstag, zu zahlen. Im Bereich der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) wird das Hausgeld standardmäßig per SEPA-Lastschrift eingezogen.
Alternativ können Sie den Betrag auch selbst unter Angabe Ihrer Objekt- und Wohnungsnummer überweisen. Der Kontoinhaber ist immer „WEG [Straßenname + Hausnummer]“.Bitte beachten Sie: Selbstzahler entrichten gemäß Verwaltervertrag eine Überweisungsgebühr von 3,57 € brutto je Zahlung.
Für die Änderung Ihrer Bankverbindung stellen Sie bitte über das Kundenportal unter „Service → Neue Anfrage“ eine Mitteilung ein. Bitte fügen Sie das unterzeichnete SEPA-Lastschriftmandat bei.